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Rechtsanwältin Karin Prasetyo

Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Familienrecht


Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem im Rahmen einer umfangreichen Zusatzausbildung und eines damit verbundenen strengen formalisierten Prüfungsverfahrens der Titel Fachanwalt verliehen wurde.

Die Verleihung des Titels Fachanwalt/Fachanwältin erfolgt offiziell durch die Rechtsanwaltskammer. Voraussetzung für den Erwerb des Titels sind besondere theoretische Kenntnisse und mehrjährige nachgewiesene praktische Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet. Diese übersteigen die durch Studium und gewöhnliche Berufspraxis erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in erheblichem Maße.



Fortbildungen und Urkunden :


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